Die Titelei eines Buchs, Seite für Seite
Vor dem ersten Kapitel stehen in einem Taschenbuch mehrere Seiten, deren Reihenfolge eine Frage der Konvention ist: Schmutztitel, Titelblatt, Impressum, Widmung, Inhaltsverzeichnis. KDP schreibt keine Reihenfolge vor, die übliche ist aber bekannt und leicht umzusetzen.
Aktualisiert am 21. Oktober 2026
Was KDP vorschreibt und was frei bleibt
Eine Reihenfolge für die Titelei (englisch „front matter“) legt KDP nicht fest. Der KDP-Leitfaden zur Gestaltung von E-Books zählt lediglich Titelseite, Widmung und Rechtehinweise dazu. Eine Regel, die den Abdruck der ISBN auf der Impressumseite verlangt, haben wir in den am 15.10.2026 gelesenen Hilfeseiten nicht gefunden: Das ist Konvention.
Verbindlich sind die Anforderungen an die Datei: einzelne Seiten, durchgehende Zählung mit geraden Seiten links und ungeraden rechts, nicht zu viele leere Seiten. Die Titelei muss also zur Folge von linken und rechten Seiten passen: Seite 1 der Datei ist eine rechte Seite.
Die übliche Reihenfolge im Taschenbuch
Die übliche Folge (ein Branchenbrauch, keine KDP-Regel):
| Seite | Inhalt |
|---|---|
| 1 (rechts) | Schmutztitel (Halbtitel): der Titel allein |
| 2 (links) | Leer, oder „Von derselben Autorin / demselben Autor“ |
| 3 (rechts) | Titelblatt: Titel, Name der Autorin oder des Autors, Verlag oder Reihe |
| 4 (links) | Impressum |
| 5 (rechts) | Widmung oder Motto |
| 6 (links) | Leer |
| 7 (rechts) | Inhaltsverzeichnis, Vorwort oder Danksagung |
| Danach | Kapitel 1, immer auf einer rechten Seite |
Das ist keine Schablone: Ein Buch ohne Widmung lässt die Seiten 5 und 6 weg, und ein langes Inhaltsverzeichnis kann mehrere Seiten füllen. Wichtig ist, dass Titelblatt und erstes Kapitel auf einer rechten Seite beginnen.
Beim Inhaltsverzeichnis ist der Brauch weniger fest: In Sachbüchern steht es fast immer vorn, in Romanen und Erzählbänden findet man es auch am Ende des Buchs. Bei Belletristik mit wenigen, nur nummerierten Kapiteln entfällt es oft ganz.
Das Impressum, Zeile für Zeile
Die Impressumseite steht auf der Rückseite des Titelblatts. Im deutschsprachigen Raum heißt sie so, anders als die „Copyright-Seite“ in englischsprachigen Büchern. Üblich sind:
- das Zeichen © mit Jahr und Name der Rechteinhaberin oder des Rechteinhabers;
- der Hinweis „Alle Rechte vorbehalten“;
- Name und Anschrift von Verlag oder Herausgeber, bei Selfpublishing in der Regel Ihr eigener Name und Ihre Anschrift;
- die ISBN der Ausgabe;
- Angaben zu Druck und Herstellung;
- bei einer Übersetzung der Titel der Originalausgabe und der Name der Übersetzerin oder des Übersetzers beziehungsweise ein Hinweis darauf, wie die Übersetzung entstanden ist;
- optional der Cover-Credit.
Viele Verlage drucken außerdem die Zeile „Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek“ ab. Das ist ein Brauch, keine Vorgabe von KDP. Welche Angaben für Druckwerke in Deutschland, Österreich oder der Schweiz Pflicht sind, regeln die jeweiligen Pressegesetze; erkundigen Sie sich im Zweifel bei der zuständigen Stelle oder lassen Sie sich rechtlich beraten.
ISBN und Imprint: Was KDP sagt
Für Taschenbuch und gebundene Ausgabe ist eine ISBN Pflicht, für das E-Book nicht. KDP stellt eine kostenlose ISBN bereit, die nur bei KDP gilt; als Imprint erscheint dann „Independently published“. Mit eigener ISBN können Sie Ihr eigenes Imprint anzeigen lassen, aber KDP gleicht es mit dem Eintrag bei der ISBN-Agentur ab und lehnt die Veröffentlichung ab, wenn beide nicht übereinstimmen.
Eine ISBN gilt je Ausgabeform: Dieselbe Nummer taugt nicht für Taschenbuch und gebundene Ausgabe, und auch nicht für eine wesentlich überarbeitete Neuauflage. Ist Ihre übersetzte Ausgabe ein eigenes Buch in einer anderen Sprache, braucht sie eine eigene ISBN.
Was auf der Impressumseite steht, muss mit dem übereinstimmen, was Sie im KDP-Formular angegeben haben.
Was sich in einer übersetzten Ausgabe ändert
In der Titelei erkennt man eine übersetzte Ausgabe an drei Stellen:
- Der Titel der Originalausgabe steht üblicherweise im Impressum, etwa „Titel der Originalausgabe: …“.
- Die Angabe zur Übersetzung steht auf dem Titelblatt („Aus dem Englischen von …“) oder im Impressum. Wer die Übersetzung beauftragt hat, entscheidet selbst, wie er sie nennt, die Angabe muss aber stimmen. Was KDP bei Übersetzungen im Formular verlangt, steht in unserem Beitrag zur Kennzeichnung bei KDP.
- Das Copyright: Das Urheberrecht am Originaltext bleibt bei der Autorin oder dem Autor. Ob und wie Sie für die Übersetzung ein eigenes © nennen, hängt von Ihrem Fall ab. Klären Sie das im Zweifel mit rechtlicher Beratung.
Auch die Titelei selbst wird übersetzt: Widmung, Motto und Danksagung gehören zum Buch und sollten in der Zielsprache stehen. Ein Motto in einer dritten Sprache bleibt im Original, eventuell mit Übersetzung darunter.
Das Inhaltsverzeichnis im E-Book
Für das E-Book sind die Regeln strenger als für das Taschenbuch: KDP verlangt für jedes E-Book mit Kapiteln ein funktionierendes, logisches Inhaltsverzeichnis, über das das Lesegerät navigiert, und empfiehlt dringend zusätzlich ein sichtbares am Anfang des Buchs. Prüfen Sie das EPUB vor dem Hochladen im Kindle Previewer, den KDP dafür bereitstellt.
Seitenzahlen, Kopf- und Fußzeilen entfallen im E-Book: Der Text fließt, feste Seiten gibt es nicht.
Seitenzahlen und leere Seiten
Die Seiten der Titelei tragen in der Regel keine gedruckte Seitenzahl. Je nach Haus werden sie mitgezählt, oder die Zählung beginnt mit dem ersten Kapitel; KDP toleriert auch römische Ziffern für die ersten Seiten. In der Datei bleibt die erste physische Seite eine rechte Seite, und Kapitel 1 beginnt rechts, sodass vorher eine leere Seite nötig sein kann. Diese Seiten tragen weder Kopfzeile noch Nummer, sonst wirkt das Buch unfertig. Zu viele leere Seiten nennt KDP außerdem unter den häufigen Ablehnungsgründen.
Am Ende des Buchs finden sich je nach Titel Nachwort, Anmerkungen, Danksagung, Literaturverzeichnis, eine Autorenvorstellung und ein Hinweis auf weitere Titel. Der KDP-Leitfaden nennt Danksagung und Autorenvorstellung als Seiten am Schluss.
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FAQ
In welcher Reihenfolge stehen die Seiten vor dem ersten Kapitel?
Üblich sind Schmutztitel, Leerseite, Titelblatt, Impressum, Widmung, Leerseite und Inhaltsverzeichnis, dann Kapitel 1 auf einer rechten Seite. KDP schreibt keine Reihenfolge vor; es ist eine Konvention des Verlagswesens.
Muss die ISBN im Impressum stehen?
In den gelesenen Hilfeseiten verlangt KDP das nicht, es ist aber üblich. Für ein Taschenbuch ist eine ISBN Pflicht, und KDP stellt eine kostenlose bereit, die nur bei KDP verwendet werden kann.
Wohin gehört das Inhaltsverzeichnis?
Im Sachbuch nach vorn; im Roman steht es mal vorn, mal am Ende, oder es entfällt. Im E-Book verlangt KDP bei Kapiteln ein funktionierendes Inhaltsverzeichnis.
Wo nenne ich die Übersetzung?
Auf dem Titelblatt („Aus dem Englischen von …“) oder im Impressum, zusammen mit dem Titel der Originalausgabe. Die Angabe muss stimmen.
Brauchen die Seiten vor Kapitel 1 Seitenzahlen?
Eine gedruckte Seitenzahl in der Regel nicht. KDP toleriert römische Ziffern in der Titelei, solange die Seitenzählung der Datei durchgehend bleibt.